Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Franziska Müller und der Leistungsempfängerin. Sie werden mit der Zustimmung der AGB Bestandteil der Vertragsgrundlage.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Wird ein Termin aufgrund unvorhergesehener Ereignisse von der Hebamme abgesagt, kann die Leistungsempfängerin keine Ersatzansprüche geltend machen.
Die Hebamme haftet für die im Behandlungsvertrag aufgeführten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Hebamme bietet keinen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst an.
Im Regelfall ist die Hebamme Montag bis Donnerstag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr und Freitag zwischen 9 und 13 Uhr telefonisch erreichbar.
Sollte die Hebamme telefonisch nicht erreichbar sein, kann die Leistungsempfängerin eine Textnachricht hinterlassen. Nur wenn die Leistungsempfängerin eine Nachricht hinterlässt, kann ein Rückruf durch die Hebamme erfolgen. Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein und es liegt ein dringender Fall oder unklares Ereignis vor, wird sich die Leistungsempfängerin unverzüglich in ärztliche Behandlung und gegebenenfalls in das nächstgelegene Krankenhaus begeben ohne auf den Rückruf der Hebamme zu warten. Kontaktaufnahme und Beratungen sind per SMS und E-Mail, Telegram, Signal und WhatsApp möglich und die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden. Um eine zeitnahe Betreuung nach der Geburt zu gewährleisten, muss die Leistungsempfängerin die Hebamme in den ersten 24h nach der Geburt über diese informieren. Für ambulante Geburten gilt ein gesonderter Vertrag nach Absprache.
Im Falle von Krankheit, Abwesenheit durch Urlaub, Fortbildung etc. wird sich die Hebamme bemühen eine Kollegin für die Vertretung in Notfällen zu finden. Sollte dies nicht gelingen, dann stehen Frauenarzt, Kinderarzt oder die Notfallambulanzen der Kliniken zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertretung durch eine Kollegin. Zur Vertretungshebamme besteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die Leistungen der vertretenden Kollegin.
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes. Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z.B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Potrošači imaju pravo na odustanak pod sljedećim uvjetima:
Potrošač je svaka fizička osoba koja sklopi pravni posao u svrhu koja se ne može pretežito pripisati njegovoj gospodarskoj ili samostalnoj profesionalnoj djelatnosti. Primalja/primaljska ordinacija ističe sudioniku sljedeće: Imate pravo otkazati ovaj ugovor u roku od 14 dana bez navođenja razloga. Otkazni rok je 14 dana od dana sklapanja ugovora. Kako biste iskoristili svoje pravo na odustajanje, morate obavijestiti primalju o svojoj odluci da odustanete od ovog ugovora jasnom izjavom (npr. pismom poslanim poštom ili e-poštom). Kako bi se ispunio otkazni rok, dovoljno je da prije isteka otkaznog roka pošaljete obavijest o ostvarivanju prava na otkaz.
Posljedice opoziva
Primalja/primaljska ordinacija dužna je sve uplate primljene od polaznice vratiti odmah, a najkasnije u roku od 14 dana od dana primitka obavijesti o opozivu. Ako je sudionik zatražio da usluga počne tijekom razdoblja otkazivanja, sudionik mora platiti primaljskoj ordinaciji odgovarajući iznos koji odgovara omjeru usluge iskorištene do tog trenutka.